Letzte Aktualisierung: 13. September 2026
Diese Cookie-Richtlinie erläutert, wie FLASHMETRA auf https://1172.neurogena.net Cookies und vergleichbare Technologien einsetzt. Sie richtet sich an Besucherinnen und Besucher in der Schweiz und erklärt verständlich, welche Auswahlmöglichkeiten bestehen. FLASHMETRA ist ein nicht-kommerzielles Nachrichtenportal. Diese Richtlinie beschreibt den aktuellen technischen Stand des Portals; sie ist keine individuelle Rechtsberatung.
1. Was Cookies und ähnliche Technologien sind
Cookies sind kleine Textinformationen, die eine Website im Browser speichern oder später wieder auslesen kann. Vergleichbare Technologien können Informationen im lokalen Speicher des Browsers ablegen. Sie helfen einer Website beispielsweise dabei, eine bereits getroffene Auswahl wiederzuerkennen, technische Einstellungen bereitzuhalten oder die Nutzung einer Seite in zusammengefasster Form auszuwerten.
Je nach Technik können solche Informationen unter anderem eine Auswahl zu Cookie-Einstellungen, technische Kennungen, Spracheinstellungen, Sitzungsinformationen oder Angaben über die Nutzung von Seiten betreffen. Ob eine Information einer Person zugeordnet werden kann, hängt vom konkreten technischen Einsatz und von weiteren verfügbaren Daten ab. Nicht jede lokal gespeicherte Information ist ein Cookie im engeren Sinn; für Ihre Entscheidung behandeln wir Cookies und ähnliche Speichertechnologien in dieser Richtlinie gemeinsam.
2. Warum FLASHMETRA diese Technologien verwendet
Der derzeit tatsächlich eingesetzte eigene Consent-Manager dient dazu, Ihre Entscheidung zu optionalen Technologien festzuhalten. Dadurch muss die Abfrage nicht bei jedem Aufruf erneut erscheinen, solange die gespeicherte Auswahl im Browser vorhanden ist. Die Speicherung unterstützt ausschliesslich die Verwaltung Ihrer Einwilligung oder Ablehnung und ist für die Anzeige und erneute Anwendung dieser Wahl erforderlich.
Optionale Kategorien sind im Consent-Manager vorgesehen, damit Besucherinnen und Besucher eine differenzierte Wahl treffen können. Sie sind standardmässig ausgeschaltet. Nach dem derzeit bekannten Stand sind diesen Kategorien keine bekannten Drittanbieter zugeordnet. Diese Richtlinie behauptet daher weder eine Analyse noch eine Personalisierung, wenn eine solche Technik nicht eingerichtet ist.
3. Kategorien und aktueller Einsatz
Unbedingt notwendige Speicherung
Diese Kategorie wird verwendet. Sie umfasst die lokale Speicherung Ihrer Entscheidung im Consent-Manager. Ohne diese Speicherung könnte das Portal Ihre Wahl nicht zuverlässig wiedererkennen. Die Speicherung dient nicht dazu, redaktionelle Interessen, Lesegewohnheiten oder Profile zu erstellen.
Funktionale Technologien
Diese Kategorie ist als optionale Auswahl vorgesehen, aber standardmässig deaktiviert. Nach dem vorliegenden Stand sind dafür keine bekannten Anbieter oder konkreten Technologien belegt. Sollte FLASHMETRA künftig optionale Funktionen einsetzen, die eine Speicherung benötigen, sollen diese erst nach einer entsprechenden Auswahl im Consent-Manager aktiviert werden, soweit eine Einwilligung erforderlich ist.
Analyse und Leistung
Diese Kategorie ist ebenfalls optional und standardmässig deaktiviert. Derzeit sind keine bekannten Drittanbieter und keine konkreten Analyse- oder Leistungsdienste für diese Kategorie benannt. Es wird deshalb keine Liste erfundener Messwerkzeuge, Kennungen oder Aufbewahrungsfristen veröffentlicht. Falls künftig eine Nutzungsanalyse eingerichtet wird, muss die Beschreibung dieser Richtlinie und des Consent-Managers dem tatsächlichen Einsatz entsprechen.
Werbung und zielgerichtete Ansprache
Diese Kategorie wird derzeit nicht verwendet. FLASHMETRA setzt nach dem vorliegenden Stand keine Technologien für verhaltensbezogene Werbung, Profilbildung, Retargeting oder die zielgerichtete Ansprache anhand des Surfverhaltens ein. Es sind hierfür keine Anbieter, Cookies oder vergleichbaren Speicherungen angegeben.
Soziale Medien
Diese Kategorie wird derzeit nicht verwendet. Es sind keine bekannten Social-Media-Cookies, eingebetteten sozialen Netzwerke oder zugehörigen Drittanbieter im Rahmen dieser Richtlinie belegt. Falls später Inhalte sozialer Plattformen technisch eingebunden werden und dabei Daten oder Speicherungen ausgelöst werden können, ist der tatsächliche Einsatz transparent zu prüfen und zu beschreiben.
4. Übersicht der tatsächlich beschriebenen Technologie
| Technologie | Partei | Kategorie | Zweck | Speicherdauer |
|---|---|---|---|---|
| ng-cookie-consent-v1 | Erstanbieter: FLASHMETRA | Unbedingt notwendige Speicherung | Speichert die Auswahl im Consent-Manager, damit Zustimmung, Ablehnung oder Einstellungen im Browser wieder berücksichtigt werden können. | Persistent im lokalen Browserspeicher, bis die Browserdaten beziehungsweise der betreffende Speicher gelöscht werden. |
Die Tabelle enthält nur die im aktuellen Stand konkret benannte Technologie. Der Eintrag ng-cookie-consent-v1 ist eine lokale Speicherung zur Einwilligungsverwaltung. Für die optionalen Kategorien werden keine Namen, Anbieter oder Laufzeiten aufgeführt, weil diese im Brief nicht als tatsächlich eingesetzte Technologien belegt sind.
5. Erstanbieter und Drittanbieter
Erstanbieter-Technologien werden von der Website selbst beziehungsweise in ihrem eigenen technischen Umfeld gesetzt oder ausgelesen. Die oben genannte Speicherung für den Consent-Manager ist als Erstanbieter-Technologie beschrieben. Drittanbieter-Technologien stammen dagegen von einem anderen Dienst oder einer anderen Domain und können diesem Drittanbieter ermöglichen, Informationen nach dessen eigener technischen Gestaltung zu verarbeiten.
Für die hier beschriebenen optionalen Kategorien sind derzeit keine bekannten Drittanbieter belegt. Daraus folgt nicht, dass jede künftige technische Änderung ausgeschlossen ist. Entscheidend ist der tatsächliche Einsatz zum jeweiligen Zeitpunkt. Werden Drittanbieter eingesetzt, müssen deren Rolle, der Zweck und die Auswirkungen auf die Datenverarbeitung nachvollziehbar dargestellt werden.
6. Sitzungs- und dauerhafte Speicherung
Sitzungstechnologien bestehen grundsätzlich nur für die Dauer einer Browser-Sitzung und werden üblicherweise entfernt, wenn die Sitzung endet. Dauerhafte oder persistente Technologien bleiben demgegenüber im Browser erhalten, bis ein festgelegtes Ablaufereignis eintritt oder sie manuell gelöscht werden. Die konkrete Dauer kann je nach Technik unterschiedlich sein.
Die derzeit beschriebene Auswahl ng-cookie-consent-v1 ist persistent: Sie bleibt im lokalen Speicher des Browsers, bis Sie die entsprechenden Browserdaten oder den lokalen Speicher löschen. Eine anderweitige feste Laufzeit ist für diese Speicherung nicht angegeben und wird daher nicht behauptet. Wird sie gelöscht, kann der Consent-Manager bei einem späteren Besuch erneut nach Ihrer Auswahl fragen.
7. Rechtsgrundlagen und Ihre Einwilligung in der Schweiz
Für Besucherinnen und Besucher in der Schweiz sind insbesondere die Informations- und Transparenzanforderungen des schweizerischen Datenschutzrechts sowie die Regeln zur Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien nach dem Fernmelderecht relevant. Bei Technologien, die für die von Ihnen gewünschte Funktion technisch erforderlich sind, kann eine Speicherung erforderlich sein, damit die gewählte Einstellung funktioniert. Die Speicherung der Consent-Entscheidung fällt in diese notwendige Funktion.
Optionale funktionale Technologien sowie Analyse- und Leistungstechnologien bleiben standardmässig ausgeschaltet. Soweit sie künftig eingesetzt werden und eine Einwilligung erfordern, sollen sie nur aufgrund Ihrer vorherigen positiven Auswahl aktiviert werden. Eine Ablehnung optionaler Kategorien wird nicht als Zustimmung behandelt. Werbung, zielgerichtete Ansprache und Social-Media-Technologien werden nach dem hier beschriebenen Stand nicht verwendet.
Wenn sich der tatsächliche Einsatz an Personen ausserhalb der Schweiz richtet oder eine Verarbeitung in den Anwendungsbereich weiterer Datenschutzvorschriften fällt, können zusätzliche Anforderungen gelten. Diese Richtlinie erweitert den tatsächlichen Anwendungsbereich nicht und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.
8. So funktioniert der Consent-Manager
Beim ersten Besuch erscheint der eigene Consent-Manager. Er zeigt gleich sichtbar eine Möglichkeit, optionale Technologien zu akzeptieren, sowie eine Möglichkeit, sie abzulehnen. Darüber hinaus können Sie die Einstellungen öffnen und Ihre Wahl nach Kategorien treffen. Optionale Kategorien sind nicht vorab aktiviert.
Ihre Entscheidung wird lokal unter ng-cookie-consent-v1 gespeichert. Der Consent-Manager ist über den dauerhaft sichtbaren Button «Cookie-Einstellungen» jederzeit erneut erreichbar. Dort können Sie eine frühere Zustimmung ändern oder widerrufen und optionale Kategorien ablehnen. Der Widerruf oder die Änderung soll genauso einfach möglich sein wie die ursprüngliche Auswahl. Eine geänderte Wahl wirkt auf künftige technische Vorgänge; bereits im Browser vorhandene Daten können zusätzlich über die Browser-Einstellungen gelöscht werden.
9. Browser-Einstellungen und praktische Folgen
Sie können Cookies und lokale Website-Daten auch direkt in Ihrem Browser verwalten. Je nach Browser lassen sich einzelne Einträge anzeigen, löschen, blockieren oder die Speicherung für alle oder bestimmte Websites einschränken. Die Bezeichnungen und Schritte unterscheiden sich je nach Browser und Gerät. Bitte nutzen Sie dafür die Hilfe- oder Datenschutzeinstellungen Ihres Browsers.
Wenn Sie lokale Daten von FLASHMETRA löschen oder deren Speicherung generell blockieren, kann Ihre gespeicherte Cookie-Auswahl verloren gehen. In diesem Fall kann der Consent-Manager erneut erscheinen. Eine vollständige Blockierung kann auch dazu führen, dass technisch notwendige Einstellungen nicht wie vorgesehen gespeichert werden. Die Ablehnung optionaler Kategorien bleibt über den Consent-Manager möglich und beeinträchtigt nicht die grundlegende Entscheidung, optionale Technologien nicht zu aktivieren.
10. Datenarten, Zwecke und mögliche Übermittlungen
Bei der tatsächlich beschriebenen notwendigen Speicherung wird die Auswahl zum Consent-Manager im Browser verarbeitet: etwa ob optionale Kategorien akzeptiert oder abgelehnt wurden beziehungsweise ob Einstellungen festgelegt wurden. Der Zweck besteht ausschliesslich darin, diese Wahl zu speichern und bei weiteren Aufrufen zu berücksichtigen. Für diese lokale Speicherung sind in dieser Richtlinie keine Drittanbieter benannt.
Da für die optionalen Kategorien derzeit keine bekannten Drittanbieter belegt sind, werden in diesem Zusammenhang keine internationalen Datenübermittlungen behauptet. Sollten künftig externe Anbieter eingebunden werden und dabei Daten in andere Staaten übermittelt oder von dort abgerufen werden, wäre dies nach dem tatsächlichen technischen Einsatz und den anwendbaren Datenschutzanforderungen zu beurteilen. Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von FLASHMETRA.
11. Änderungen dieser Cookie-Richtlinie
Diese Cookie-Richtlinie kann angepasst werden, wenn sich der Einsatz von Technologien, die Funktionsweise des Consent-Managers oder die rechtlichen Rahmenbedingungen wesentlich ändern. Massgeblich ist die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung mit dem oben genannten Aktualisierungsdatum. Bei einer Änderung wird die Beschreibung nicht rückwirkend so formuliert, als wären neue Technologien bereits zuvor eingesetzt worden.
12. Kontakt und Fragen
Wenn Sie Fragen zu dieser Cookie-Richtlinie, zu Ihrer gespeicherten Auswahl oder zu datenschutzbezogenen Aspekten des Consent-Managers haben, erreichen Sie FLASHMETRA unter [email protected]. Bitte geben Sie dabei, soweit erforderlich, an, auf welches Gerät oder welchen Browser sich Ihre Frage bezieht. Ihre Cookie-Auswahl können Sie unabhängig davon jederzeit über «Cookie-Einstellungen» verwalten.